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Information des Geschäftsführers 2010
Ausführungen des Geschäftsführers zur JHV am 20. März 2010
Schwerpunkte für das Jahr 2010
Wertermittlung
- Am 6. November 2009 wurde die RKO vom GV des Landesverbandes bestätigt und spätestens am heutigen Tag haben alle Vereine diese vorliegen.
- Mit dieser Änderung müssen natürlich auch alle nachfolgenden Unterlagen überarbeitet werden, wie z. B. die Wertermittlungsrichtlinie.
Ziel ist es, einen ersten Entwurf zur Gesamtvorstandsitzung des LSK am 8. Mai 2010 vorzustellen. Die Sommermonate können zur Diskussion und dem Einreichen von Änderungsvorschlägen genutzt werden. Wird ein Konsens gefunden, würde die überarbeitete Richtlinie in der Herbstsitzung des LSK, am 6. November 2010, bestätigt werden.
- Zur Anleitung (Schulung) des Kreisverbandes 2011 werden diese Unterlagen an die Wertermittler, die diese Veranstaltung besuchen, ausgegeben.
- Nachdrücklich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass mit der Richtlinie zur Entschädigung nach § 11 BKleingG, bei Kündigung durch den Bodeneigentümer, nur durch den LSK bestätigte Fachkräfte arbeiten dürfen. Diese Richtlinie findet keine Anwendung bei Kündigungen durch den Pächter.
Pächterwechsel
- Es ist eine Wertermittlung durchzuführen und dabei festzulegen, welche Aufbauten und Bewuchs vom weichenden Pächter zu entfernen sind.
- Bei der Übergabe an den neuen Pächter muss die Parzelle den Anforderungen des BKleingG und der RKO entsprechen.
- Bei beabsichtigten Kündigungen sollte der Vorgang bis zur Abmahnung durch den jeweiligen Verein realisiert werden, die Kündigung selbst sollte der KV durchführen. Dazu sind alle notwendigen Unterlagen zu übergeben, wie Unterpachtvertrag, Abmahnung und weitere Anschreiben, die diesen Sachverhalt betreffen.
- Mit dem künftigen Pächter sind die aktuellen Unterpachtverträge vom Januar 2008 zu verwenden. Der Unterpachtvertrag sollte nur mit einer Person, nur bei Ehepaaren evtl. mit zwei Personen, geschlossen werden.
Rechtsarbeit im Verband
- Die neue Form der Rechtsarbeit hat sich bewährt, ein bestimmter Teil der Rechtsfälle, die nach dem 2. Halbjahr 2008 entstanden sind, konnten mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung bearbeitet werden, natürlich dürfen diese Fälle keine rückwirkenden Ursachen haben.
- Es ist ratsam, den KV rechtzeitig zu informieren, denn zunächst ist eine Zusicherung der Kostenübernahme von der Versicherungsgesellschaft notwendig.
- Ebenso sollte die Form und mögliche Varianten bei einem zu erwartenden Rechtsstreit mit dem KV abgestimmt werden, denn im Nachhinein lassen sich Fehler nur schwer korrigieren. Nicht das wie in diesem Jahr geschehen, sich ein Verein auflöst und keine Absprachen mit dem Bodeneigentümer getroffen werden, wer die Beräumung der Parzellen und des Vereinseigentums übernimmt, bzw. bezahlt.
- Alljährlich, so auch in diesem Jahr, findet die Schulung zum Vereinsrecht mit unserem Vertragsrechtsanwalt Karsten Duckstein am 5. Mai im Sportlerheim Niederwürschnitz statt. Das Thema wird das neue Vereinsrecht sein und die Auswirkungen auf die "kleingärtnerische Praxis".
Tafelgärten
- In Leipzig, Dresden und Chemnitz arbeiten Vereine schon seit Jahren mit der Tafel und der Arge zusammen, um Bedürftige mit frischem, gesunden Obst und Gemüse zu versorgen.
- Neuerdings auch Plauen, Zwickau, Werdau und weitere Verbände. Wir schätzen ein, eine gute und für beide Seiten attraktive Einrichtung, denn nicht nur die "Empfänger" profitieren davon, sondern auch die Vereine. Leer stehende Parzellen werden genutzt und verleihen der Kleingartenanlage ein besseres Aussehen, auch manch überschüssiges Obst der Kleingärtner gibt es als "Zulieferung"
- Die alljährlichen, neuen Versuche einen Konsens auf diesem Gebiet zu finden, schlugen bisher fehl. Ein erneuter Beweis, dass jede ARGE eigenständig ist und ihre Entscheidungen selbst und unabhängig von Anderen trifft.
Gerechter Weise muss man jedoch sagen, dass wir auf anderen Gebieten wiederum gut zusammenarbeiten.
Dienstleistungsangebote
- Schulungen zu den unterschiedlichsten Themen entsprechend des Schulungsplanes und auch das Angebot für bestimmte Themen zur Schulung der Mitglieder in den Vereinen.
- Bereitstellung von Musterschreiben, wie Satzungen, Abmahnungen, Schreiben an Behörden u. ä.
- Beratung für PC-Einsatz in den Vereinen mit Bereitstellung von Software für die unterschiedlichsten Zwecke. Besonders dieser Bereich setzt sich derzeit sprunghaft durch.
- Natürlich kann mit uns Rücksprache genommen werden zu allen Problemen, die das Vereinsleben betreffen, aber das wird von den meisten Vereinen schon ausgiebig genutzt.
- Den Geschäftsstellen werden zahlreiche Werbungen von größeren und kleineren Einrichtungen zugestellt. Angefangen von Dünger, Pflanzenschutzmittel, Wege pflastern, bis hin zur Parzellenvermessung und Baumfällungen.
Es ist nicht Aufgabe des KV als "Werbeträger" zu fungieren, sollten aber Vereine diesbezüglich Bedarf haben und Anbieter suchen, dann könnten wir ggf. entsprechendes Material zur Verfügung stellen.
Ausbick auf 2010 und darüber hinaus
- Am 19. Juni 2010 - "Tag der offenen Tür" in Dresden-Pillnitz, eine interessante, solide und lehrreiche Grundlage für alle Fachberater der Vereine. Hier werden Fragen beantwortet und alle neuen Erkenntnisse vermittelt.
- 7. und 8. September - "20 Jahre LSK" - eine Veranstaltung, eine Erinnerung an den Neubeginn des LSK, am Folgetag ein Dankeschön für die "Historiker" des Verbandes, die ehrenamtlich, ohne Vergütung am alljährlich neu aufgelegtem "Jahrbuch der Geschichte" arbeiten.
- Im September 2011 findet der 26. Verbandstag des BDG in Baden-Württemberg statt. Bereits seit längerer Zeit wird an einem neuen Satzungsentwurf gearbeitet, der möglicher Weise größere Veränderungen bringen wird.
- 2012 - das Jahr der 6. Landesgartenschau in Löbau, der "Startschuss" dazu wurde schon bei der Beendigung der LGS in Reichenbach gegeben.
- Im Juni 2012 wird auch der 8. Verbandstag des LSK statt finden.
Einige Vereine müssen für 2010 wieder die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit beantragen, (die Antragsbögen sind dazu in den Geschäftsstellen des Verbandes erhältlich.
Die Unterlagen sind zuerst in den Geschäftsstellen des KV einzureichen.
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