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Ausführungen des Geschäftsführers zur JHV am 24.3.2007 Öffentlich-rechtliche Lasten Im Bericht hörten wir, dass der Landtag Entscheidungen zugunsten der Kleingärtner im Land Sachsen treffen will, dazu gab es schon umfangreiche Veröffentlichungen in der Tagespresse, natürlich auch im Verbandsorgan der "Gartenfreund". Dabei geht es um Zweitwohnungssteuer, Kurtaxe, Abwasseranschlussgebühren, die Aufnahme der KGA in die Bebauungspläne, keine Fällgenehmigung für Waldbäume in Kleingartenparzellen und die Abnahme der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit nur noch alle fünf Jahre. Für die Nutzung von Brauchwasser soll es künftig keiner Genehmigung mehr bedürfen und die Entnahme sollte kostenlos sein. Sowie der langersehnte Wunsch aller Vorstände, die Grundsteuer B erst ab 30 m² Laubengröße zum tragen kommen zu lassen. Derzeit ist es eine Willenserklärung der Sächsischen Staatsregierung diese Punkte umsetzen zu wollen, es fehlt derzeit jedoch noch der notwendige gesetzliche Rahmen und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Mit anderen Worten - wer 2007 die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit beantragen muss, kann sich nicht darauf berufen, es erst zwei Jahre später tun zu wollen, es fehlt die gesetzliche Grundlage. Geduld benötigen wir bei der Umsetzung der Änderung der Grundsteuer B, weil diese durch die Länder vorgeschlagen wird, aber die Umsetzung nur durch die Bundesregierung realisiert werden kann. Wenn wir jedoch den Bereich der öffentlich-rechtlichen Lasten in unserem Verband betrachten, dann konnten wir z. B. die Zweitwohnungssteuer, Kurtaxe und Abwassergebühren bisher abwehren, obwohl letzteres sehr auf der Kippe stand. Selbst das in letzter Zeit heiß diskutierte Thema "Winterdienst" scheint nun in abgeschwächter Form auf die Kleingärtner "niederzugehen". Die abschließenden Gespräche mit der Stadt Schneeberg stehen jedoch noch aus. Rechtsschutzversicherung Den Teilnehmern der Rechtsschulung am 14. März 2007 wurden durch Rechtsanwalt Duckstein die Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder nahe gebracht. Nicht wenige der Anwesenden waren über das Ausmaß überrascht, oder wurden zumindest zum Nachdenken angeregt und reagierten entsprechend in der Diskussion. Der Vertragsrechtsanwalt zeigte jedoch entsprechende Möglichkeiten auf, wie die ehrenamtlich Tätigen im Schadensfall abgesichert sein können.Auch uns als Kreisvorstand geht es um den ausreichenden Schutz der Personen, die in ihrer Freizeit für Andere tätig sind, damit diese ungestört ihrem Hobby, der Kleingärtnerei, nachgehen können. Im Gegenzug sollten die daraus bevorteilten Personen zumindest für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Vorstandsmitglieder aufkommen, um diese rechtlich abzusichern. Die durch den Kleingartenversicherungsdienst und ROLAND angebotenen Rechtsschutzversicherung umfasst den Schadenersatz-, Arbeits-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Steuer-, Sozialgerichts- und Grundstücksrechtsschutz. Ein Paket, welches die ehrenamtliche Arbeit ausreichend absichert. Die notwendigen Unterlagen zur Problematik Rechtsschutz wurden den Vereinsvorsitzenden mit der Jahresrechnung übergeben und sie konnten sich damit vertraut machen. Darüber hinaus liegt das Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung in der Versicherungsmappe bei, die ihnen heute am Einlass übergeben wurde. Die Kosten liegen bei 64 Cent pro Parzelle im Jahr, zuzüglich 19 % Versicherungssteuer. Bei einem Abschluss über den Verband entfällt der Mindestbetrag von 33 Euro (Netto) für kleinere Vereine. Der Vorschlag des Kreisverbandes war, wir erläuterten dies bereits in den Schulungsveranstaltungen, Rechtsschulungen und schriftlich bei der Rechnungsübergabe, einen Betrag für den Rechtsschutz zu erheben von 1 Euro Pro Parzelle, d. h. 76,12 Cent pro Parzelle Versicherung und 23,88 Cent als Rücklage auf ein separates Konto, welches nur bei Rechtsstreitigkeiten zum Einsatz kommt. Eine eingeleitete Gerichtsverhandlung entwickelt sich oftmals zum "Selbstläufer", wir berichteten zur letzten Schulung über ein noch laufendes Verfahren. Dabei geht es um eine Parzelle, bis zum Jahresende 2006 sind uns Kosten von 2.118 Euro entstanden, vor dem Amtsgericht haben wir die Verhandlung gewonnen und hätten von der Gegenpartei unsere finanziellen Aufwendungen erstattet bekommen. Hätten wir die Verhandlung verloren, so wären Kosten von zumindest 4.236 Euro entstanden. Die Gegenpartei erhob jedoch Einspruch und nun wird vor dem Landgericht verhandelt - die Kosten für den Unterlegenen werden sich insgesamt zumindest auf 8.500 Euro belaufen. Das war der Stand am Jahresende 2006. Zwischenzeitlich wissen wir, dass dieser Betrag nicht reichen wird, denn es werden zumindest zwei Verhandlungstage sein und ein Gutachten ist auch in Arbeit. Es ist erkennbar, dass diese Entwicklung sich weiter verschärft und auf keinen Fall rückläufig ist. Einige Vereine werden nun vielleicht denken, bei uns gibt es glücklicherweise keine Probleme mit den Verpächter, egal aus welchen Gründen, vielleicht sind sie sogar selbst Bodeneigentümer. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Auseinandersetzungen mit den Bodeneigentümern leicht rückläufig sind und dafür die Auseinandersetzungen zwischen Mitglied und Verein stark ansteigen. Im vergangenem Jahr hatten wir zwei Gerichtsverhandlungen, wo es zu Auseinandersetzungen zwischen Vorstand und Mitglied kam und weitere drei Fälle, wo die Klageschrift schon formuliert war, es jedoch im letzten Moment abgewendet werden konnte. In den Schulungsveranstaltungen haben wir ausgiebig darüber informiert, und die Teilnehmer waren sich einig, dass eine Rechtsschutzversicherung notwendig ist. Diskussionen gab es um so intensiver um den Einstieg in die Versicherung, ob bereits 2007 oder erst ab 2008, darüber müssen wir heute abstimmen. Vereine, die vorerst vielleicht aus finanziellen Gründen nicht den vollen Versicherungsschutz möchten, sondern nur die Vertragsverhältnisse absichern wollen, haben die Möglichkeit, in den Geschäftsstellen dies bis spätestens 30. April 2007 mitzuteilen, mit diesen Vereinen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen. Ein letzter Hinweis zu diesem Thema. Größeren Vereinen wird empfohlen, Schlichtungskommissionen oder Konfliktausschüsse einzurichten, um den Mitgliedern eine neutrale Einrichtung zur Verfügung zu stellen, um vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung nochmals eine gütliche Einigung zu suchen. Wichtig ist dabei, dass die Satzung des Vereines diese Möglichkeit einräumt. Der Landesverband führte in diesem Monat eine Anleitung der kreislichen Kommissionen durch, wir haben geplant, für interessierte Vereine eine ähnliche Veranstaltung, zusätzlich zum Schulungsplan, durchzuführen. Finanzplan Im "Ist 2006" wurde zusätzlich die Position "zusätzliche Gerichtskosten" in einer Höhe von 2.118,02 EUR eingefügt, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist auch eine endgültige Abschluss noch nicht möglicht. Des Weiteren kann ein Finanzplan nicht mit einem Minus abschließen, aus diesem Grund werden 600 EUR aus der Rücklage aufgelöst um den Verlust zu kompensieren.Rundfunk- und Fernsehgebühren Das Installieren von Satellitenanlagen zum Fernsehempfang ist nach wie vor in der KGA nicht gestattet. Aber besonders im vergangenen Jahr, während der Fußball-WM wurde das von Kleingärtnern wenig beachtet. Umso mehr bemühte sich die MDR/GEZ um diese Gartenfreunde.Es ist offensichtlich, dass dort, wo ein "Spiegel" angebracht ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch ein Fernsehgerät angeschlossen ist. Diese Geräte sind gebührenpflichtig, d. h., sie müssen angemeldet werden. Nur tragbare Geräte, die Abends wieder mit nach Hause genommen werden, sind von Gebühren befreit. Die übrigen Geräte sind zumindest für drei Monate bei der GEZ anzumelden. All das ist aber nicht die Aufgabe des Vereinsvorstandes, dies mit dem Kleingärtner zu klären, im Gegenteil der "Spiegel" dürfte gar nicht sein. Unsere Aufgabe ist es jedoch, den Kleingärtner vor Schaden zu bewahren. Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag können natürlich nicht unerheblich finanziell geahndet werden. Darauf wollen wir den Kleingärtner hinweisen, der Rest ist eine Angelegenheit zwischen ihm und der GEZ. Aus diesem Grund liegt in Ihren Unterlagen ein Merkblatt des MDR mit der roten Überschrift "WICHTIG", welches im Schaukasten des Vereins angebracht werden sollte. Somit ist der Informationspflicht gegenüber unseren Kleingärtnern genüge getan. Seitens der Beauftragten des MDR wird möglicherweise nochmals nachgefragt, ob für Vereine mit mehreren Schaukästen weitere Exemplare benötigt werden. Die Anmeldeformulare können die betroffenen Kleingärtner in den Geschäftsstellen des Verbandes abholen, Auskünfte werden jedoch hier nicht erteilt, dazu ist mit dem MDR-Ansprechpartner Rücksprache zu nehmen. Vereine, die ihren Mitgliedern entgegenkommen wollen, können auch im Verein die Anträge auslegen. Nochmals zum Abschluss: das Entrichten einer Rundfunk- und Fernsehgebühr legalisiert nicht das anbringen einer Satellitenanlage an die Gartenlaube. Es sind reine privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Kleingärtner und MDR! Unsere Aufgabe ist es lediglich die Kleingärtner mittels des Aushangs zu informieren, alles Andere ist nicht Aufgabe des Vorstandes! PC-Gebühren Zur Aufgabe des Vorstandes gehört es jedoch, die ab 1.1.2007 in Kraft getretene Regelung zu beachten, Vereine, die in ihrem Vorstandszimmer einen PC mit Internetanschluss haben, müssen 5,52 Euro monatlich an die GEZ entrichten. Computer im privaten Haushalt, wo bereits Fernseh- oder Rundfunkgebühr entrichtet wird, natürlich nicht. Ebenso entfällt diese Gebühr, wenn für das im Vereinsheim befindliche Rundfunk- oder Fernsehgerät schon bezahlt wird.Bodenuntersuchungen Ein Merkblatt dazu liegt ihren Unterlagen bei. Seit mehreren Jahren führt GF Paleit, Mitglied im KGV "Eichert" Aue, Bodenproben für Vereine und einzelne Kleingärtner durch, die Inanspruchnahme ist jedoch leider mäßig. Sollte ein Verein entscheiden, so wie im vergangenem Jahr der KGV "Sportplatz" in Ursprung, dann werden die Bodenuntersuchungen gleich "vor Ort" durchgeführt.Der Preis von 8 Euro pro Bodenprobe umfasste bisher nur die Selbstkosten. Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 % würde der Kostensatz nicht mehr ausreichend sein. Damit sich für die Kleingärtner die Kosten nicht erhöhen, übernimmt der Kreisvorstand den Ankauf bestimmter, preisintensiver Messfühler. Schulungen Die erste Schulung entsprechend des Schulungsplanes ist die nochmalige Vorstellung der LSK-Software für die Schriftführer und Schatzmeister, die Einladung für diese Gartenfreunde liegt ebenfalls den Unterlagen bei.Kleingärtnermuseum Leipzig Das Kleingärtnermuseum wird sich, neben den bisherigen Angeboten, mehr noch zu Konsultationsstützpunkten für Chronisten entwickeln. Hierzu ist aber auch die Mitarbeit der Vereine gefragt, deshalb sollten besonders Traditionsvereine Mitglied im Förderverein werden.Geschäftsstelle Stollberg Es war ja schon den meisten bekannt, zumindest den Stollberger Vereinen, dass bis zum 31. März 2007 die bisherige Geschäftsstelle in der Albrecht-Dürer-Str. 6 geräumt sein muss. Das vorgesehene Objekt ist noch nicht fertiggestellt, sodass eine preisgünstige Zwischenlösung gefunden werden musste. Wir haben die Möglichkeit in Niederdorf, Am Güntherberg 1 a eine Bürogemeinschaft einzugehen. Die Zufahrt erfolgt über den Wattsteig, für die Stollberger Vereine haben wir die Zufahrtskizze ausgelegt. Der nächste Sprechtag am 27. März findet bereits in den neuen Räumlichkeiten statt. Die bisherige Telefon- und Faxnummer bleibt auch weiterhin gültig.In der Osterwoche, vom 2. bis 5. April bleiben beide Geschäftsstellen geschlossen. Ab 2007 wollen wir eine Neuerung in der Gestaltung der Sprechtage einführen, bisher war der Geschäftsführer jeden ersten Dienstag im Monat in Stollberg, war dieser erste Dienstag zufällig ein Feiertag, so fiel der Sprechtag aus. Ab sofort werden wir es so handhaben, dass dann der darauf folgende Dienstag Sprechtag ist und ich in Niederdorf sein werde. Übrigens können die Berichte des Vorstandes, der Fachberatung und die Informationen des Geschäftsführers auf der Homepage des KV eingesehen werden. |