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Die Gartenvereine im "Dritten Reich" Aus den Jahren 1933 bis 1945 sind die wichtigsten Informationsquellen, die Protokollbücher, nicht verfügbar. Nach Aussage inzwischen verstorbener Gartenfreunde, mußten diese Bücher 1945 oder 1946 abgegeben werden, sie sind aber im Kreisarchiv nicht vorhanden. Mitteilungen aus dem Rundschreiben Nr. 1/30 des Kreisverbandes Zwickau: Bürgschaftsstock: Sächsische Wohlfahrtshilfe kann keine Darlehn vergeben. In dringenden Fällen vermittelt der Landesverband und übernimmt die Bürgschaft für die Vereine. Nach dem Unfall eines Kindes bei einem Kinderfest in Schwarzenberg-Neuwelt, ist der Verein auf 3000 RM Schadensersatz plus Gerichtskosten verurteilt worden, da der Verein mittellos ist, wird zu einer Spende aufgerufen. Es wird darauf hingewiesen, wie wichtig eine Versicherung für Vereine ist. Am 24.-25.5. findet in Dresden ein Reichstreffen der Spielleiter statt. Den Vereinen wird mitgeteilt, daß die Sämereien, Knollengewächse und sonstiger Bedarf im eigenen "Laden" zu haben ist. Es muß also einen Handel durch den Kreisverband Zwickau, mit den betreffenden Dingen betrieben worden sein. Im Rundschreiben Nr. 4/30 werden die Vereine darauf hingewiesen, daß die Eintragung in Vereinsregister des Amtsgerichtes für die Rechtsfähigkeit der Vereine von enormer Wichtigkeit ist. Am 1. Juli 1930 ist ein Schankstättengesetz in Kraft getreten, wonach an Kinderfesten der Ausschank von Bier verboten ist. Die Kinderfeste sollten eine andere Bezeichnung bekommen, da sonst ein Ausschank in Frage gestellt ist, zu diesen Festen waren jedoch weit mehr Erwachsene anwesend, als Kinder. Aus dem Rundschreiben Nr. 1/31 des Kreisverbandes Zwickau Vom Kreisverband kann für eine Gebühr von 20,-RM eine Schreberbüste zur Ausgestaltung von Veranstaltungen ausgeliehen werden. Im Bezirksverband Zwickau wurde mit finanzieller Hilfe des Kreisverbandes ein größeres Puppentheater gebaut. Das Puppenspiel bzw. Puppentheater war ein großer Bestandteil der Vereinsarbeit, sowie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen überhaupt. So fanden auch regelmäßig Kreisspielleitertreffen statt, z.B. am 4. und 5. März 1933in Crimmitschau.
Informationen aus Rundschreiben von 1933 Das Aufbewahren von Waffen, Munition und Sprengstoffen in den Gärten ist verboten, Zuwiderhandlungen können den Ausschluß aus dem Verein zu Folge haben, das Gleiche gilt für Mitwisser. Auch wer innerhalb der Schreberjugend marxistische Gedanken verbreitet, wird von seinem Posten und aus seinem Garten entfernt. "Ein Kleingarten darf niemals mehr die Keimzelle des Marxismus sein." Es wurde zur Teilnahme an einer Feier zum Tag er deutschen Arbeit aufgerufen, dabei sollte der Gedanke des Schreberwesens und der Jugendpflege verkörpert werden. Mitglieder der SPD und der KPD dürfen keine Organisationen leiten Der Gesamtvorstand muß aus mindestens 52% nationalgesinnten Mitgliedern bestehen. (Mitglieder der NSDAP und der NSBO, der Deutschnationalen Volkspartei oder des Stahlhelms) Der Vorsitzende des Vereines mußte Angehöriger der NSDAP oder der NSBO sein, sonst wurde ein NSDAP Mitglied zur kommissarischen Leitung eingesetzt. Bei nicht fristgemäßer Meldung des Vollzugs dieser Anordnungen, mußten die Vereine mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Diese Aktion wurde als Gleichschaltung der Vereine bezeichnet. Die Gleichschaltung wurde als erstes in den Vereinen vollzogen, dann in den Ortsgruppen, Bezirks- und Kreisverbänden, zuletzt im Landesverband. Der Gesamtvorstand des Reichsverbandes ist am 6.5.33 zurückgetreten. Bis zur endgültigen Bestellung des Hauptvorstandes durch den Reichskleingärtnertag in Nürnberg ist der Landesverbandsvorsitzende von Bayern, Herr Freitag, München, bestellt worden. 1932 fand ein Bezirksjugendtreffen in Aue-Prießnitz statt, die flaue Beteiligung war kein gutes Zeichen für die Schrebergärtnerbewegung. 1933 fand das Bezirkstreffen in Johann-Georgenstadt statt, es war das 1. "Rudolf-Werner-Treffen", es wurde mit hoher Beteiligung gerechnet. Es wurden Ferienerholungslager für die bedürftigen Kinder organisiert, unter dem Motto: Stadtkinder aufs Land. Es waren achttägige Milchkuren in landschaftlich herrlicher Lage. Weiter werden Austauschstellen für erholungsbedürftige Kinder ausfindig gemacht. Daran merkt man, daß innerhalb der Vereine der Schrebergedanke einen hohen Stellenwert einnahm und sehr viel für die Stadtkinder getan wurde, damit sie sich in freier Natur erholen konnten. Der Reichsbund gliedert sich in eine Kleingarten- und in eine Kleinsiedlerfachschaft. An der Spitze jeder Fachschaft steht ein hauptamtlicher Geschäftsführer. Die Mitgliedsbeiträge werden einheitlich festgelegt. Der Geist der Volksgemeinschaft soll in die Reihen der deutschen Kleingärtner und Kleinsiedler hineingetragen werden. Kleingärten sollen die Verbundenheit mit der Heimaterde fördern. Erbgesunde Familien sollten einen Anteil am deutschen Boden haben, wo dies nicht möglich ist, soll ihnen wenigstens ein Stück Land , also ein Kleingarten verpachtet werden. Bei den Menschen herrscht ein Idealismus vor, der zu bewundern ist, sie schaffen neue Kleingärten. "Wenn die Kleingärtner die Gewißheit haben, daß ihnen die Kleingärten auf Dauer gehören, werden die Anlagen der Gemeinde zur Zierde gereichen Dem ist leider nicht so, denn der Reichsbund der Kleingärtner muß um den Bestand der vorhandenen Anlagen kämpfen. Die Kleingärten werden benötigt, um die Bevölkerung mit Obst und Gemüse zu versorgen. Im Juli 1933 hat ein Unwetter in Zwickau und Umgebung auch in vielen Kleingärten die Ernte des Jahres vernichtet. In einem Rundschreiben des Landesverbandes Dresden werden alle Kleingärtner um eine Spende gebeten. Wenn jeder Kleingärtner 10 Rpf spenden würde, könnte eine Summe von 8000 RM zusammenkommen, die für Sammelbestellungen genutzt werden soll. In den Vorkriegsjahren sind Sämereien und Pflanzgut noch ausreichend zu bekommen, was sich danach aber bald ändern wird. Zu dieser Zeit führen die Samenhändler Beschwerde dagegen, da? Die Kleingärtner ihre Sämereien über die vereine beziehen können, sie rechnen dadurch mit erheblichen Einbußen. In den späteren Jahren sind dann die Kleingärtner froh, wenn sie, alles nur über Bezugsscheine, überhaupt Sämereien bekommen können. 629.10.33: 1. Führerringtagung des Reichsbundes in Rüdersdorf 6.6.1934: Vereinsführersitzung - Die Vereine sollen dem Bund für Volkstum und Heimat beitreten. Um den Vereinen den Anschluß an den Reichsbund zu erleichtern, sollen die Vereine die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Vereinsregister vom Reichsbund erstattet bekommen. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Reichsbahnkleinwirte und Rot-Kreuz-Gärten als Vereine dem Reichsbund angegliedert. 20.-22.10.34: ". Führerringtag in Oranienburg 1935 Nur solche Kleingartenvereine sollten die Gemeinnützigkeit zugesprochen bekommen, die dem Reichsbund angeschlossen sind. Die Übernahme eines Gartenheimes mußte von der Ortsgruppe der NSDAP und dem Bürgermeister genehmigt werden. Kleingartenland wird entgegen seiner Zweckbestimmung auch für Wohnzwecke genutzt. Gegen ein erhöhtes Entgelt besteht Duldungspflicht des Dauerwohnens. Vor dem 31.5.35 bezogene Lauben unterliegen einem Kündigungsschutz. Dieses Gesetz gilt bis zum 31.10.40. Bewohner von Gartenanlagen sollen allmählich mit gesundheitlich einwandfreien Wohnungen versorgt werden. Schon 1935 wurde darauf hingewiesen, daß die Vereine zum Schutz ihrer Anlagen darauf achten sollen,daß diese in den Flächenaufteilungs- und Bebauungsplänen aufgenommen werden, damit sie dem Wohnungsbau nicht zum Opfer fallen. Wo dieses in Einzelfällen nicht möglich sein sollte, muß den Kleingärtnern geeignetes Ersatzland zur Verfügung gestellt werden. 1935 gibt es ca. 1,3 Millionen Kleingärten in Gemeinschaftsanlagen in Deutschland. 1936 organisierte Kleingartenvereine im Bezirke der Stadt Aue: Bärengrund e.V.; Kleingartenbauverein I e.V.; Schmelzhütte; Lumbachtal e.V.; Prießnitz e.V.; Heiterer Blick; Waldesruh; Gartenfreunde e.V. und Bergeshöhe e.V. Diese 9 Vereine bestanden insgesamt aus 953 Gärten. In der Zeitschrift "Der Kleingärtner und Kleinsiedler" wurden die Vereine über die Erweiterung des Kündigungsschutzes informiert. So dürfen Kleingartenanlagen nicht gekündigt werden wenn z.B. auf der Fläche Kleinsiedlungen entstehen sollen, öffentliche Anlagen entstehen sollen oder das Gelände nicht schon im Bebauungsplan eingearbeitet war. Zum Ausgleich muß anderes als Dauerkleingarten ausgewiesenes Land zur Verfügung gestellt werden. Dauerkleingartenanlagen sind möglichst nur an Vereine zu verpachten, die dem Reichsbund angehören. 1936 sind noch keine Kleingartenanlagen zu Dauerkleingartenanlagen erklärt worden. Vereine können Darlehn aus dem Bürgschaftsstock erhalten. Erlaß vom 19.12.36: 50% Fahrpreisermäßigung für Kleingärtner und zur Familie gehörende Personen für Bahnfahrten vom Wohn- bzw. Arbeitsort zum nächstgelegenem Bahnhof des Kleingartens. Es wurden Zweifel an der Deutschblütigkeit des Inhabers der Bonner Fahnenfabrik bekannt, somit wurde den vereinen verboten, daß dort Fahnen und Wimpel bestellt werden. April bis Oktober 1936: Reichsgartenschau in Dresden, sämtliche Kleingartenvereine des Auer Tales fuhren am 30. August 1936 mit 2 Sonderzügen (1.500 Personen) nach Dresden, zum Abschluß fand eine Dampferfahrt nach Pillnitz statt, (70.000 Besucher an diesem Tag). 25.-27. Juni 1937: Reichskleingärtnertag in Chemnitz. Am 8.12.1938 verabschiedete das Reichsarbeitsministerium zur Sicherung der bestehenden Kleingartenanlagen die "Verordnung zur Errichtung von Kleingartendaueranlagen", Maßnahmen gegen widerstrebende oder ungeeignete Kleingärtner. August 1939: Die "Gartenfreunde" Lößnitz bereiten ihr 10-jähr. Stiftungsfest vor, wegen der angespannten politischen Lage soll es nur ein kleines Fest werden, jedoch hielt man Rückblick auf das einzigartig verlaufene Heimatfest bei herrlichem Sommerwetter, (700 Jahre Lößnitz). Bei aller Voreingenommenheit gegen die NS-Zeit im Kleingartenwesen, die beim Nachlesen einiger Passagen der Chronik des "Kleingartenvereins Eichert I" unübersehbar ist, war die Einbindung in den "bevölkerungs- und ernährungspolitischen Aufbau Deutschlands" als das grundsätzlich Neue in den satzungsgemäß gestellten Aufgaben des Reichsbundes anzusehen: 1. die Nutzung des Landes des Kleingartens und der Kleinsiedlung im Sinne der Verbunden- heit von Blut und Boden als Grundlage für Staat und Volk zu gewährleisten; 2. das Kleingarten- u. Siedlungswesen in Deutschland nach dem Grundsatz "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" zu fördern und die Selbstverwaltung des Kleingartens und des Kleinsiedlungs- landes sowie den ideellen und materiellen Schutz der Kleingärtner u. Kleinsiedler zu sichern. 1938 Es wurden Frauenfachberatungen durchgeführt. Den deutschen Frauen oblag eine große Bedeutung und Verantwortung in jener zeit. Sie mußten sparsm haushalten, es durfte nichts umkommen. Die Kleingärtnerheime lebten durch den Hausfleiß der Frauen auf. 1938 sollte das erfolgreichste Jahr in der Kleingärtnerbewegung werden. Durch den Reichsbund wurde eine neue Satzung erarbeitet. Leitende Stellungen und Geschäftsführer des Reichsbundes müssen durch den Reichsarbeitsminister bestätigt werden. 1939 Kleingärten wurden besonders in den Städten gefördert, da es erwiesen war, daß Familien, die einen Garten haben, mehr Kinder haben als Familie, die ausschließlich nur in ihrer Stadtwohnung leben. Dem Führer werden zu seinem 50. Geburtstag 134 völlig eingerichtete Gärten geschenkt. 6 Kleingärten davon in Sachsen (Dresden). Diese Gärten sollen verdiente Volksgenossen gegeben werden. Aufgabe des Reichsbundes ist es, die Entwicklung des Kleingartens in dem für das deutsche Volk genügendem Umfange zu fördern.
Wie schon 1933 gefordert, sollen Rechnungsprüfer einheitlich ausgebildet werden. Der Landesbund läßt einzelne Vereine prüfen. Die Kosten der Prüfung trägt der Verein. (Bis 100 Mitglieder 4RM / über 100 Mitglieder – 300 Mitglieder 6 RM) |